Das Brückendienstangebot umfasst:
- Erreichbarkeit rund um die Uhr, sieben Tage die Woche
- Begleitung und Unterstützung in Krisensituationen und im Sterbeprozess
- Sicherstellung von Notfalleinsätzen
- Abklärung, Beratung und Koordination bei komplexen Krankheitsverläufen mit allen beteiligten Personen
- Unterstützung bei der Erstellung von Patientenverfügungen
- Fachliche Kontrolle und Beratung im Umgang mit Beschwerden (Schmerzen, Übelkeit, Atemnot, Ernährung, Angst etc.)
- Verabreichung von Infusionen, Nährlösungen, Chemotherapien und anderen intravenös verabreichten Medikamenten
- Organisation von psychosozialen und spirituellen Betreuungsangeboten
Gerne beraten wir Sie.
Finanzierung
Ärztlich verordnete Leistungen werden von den Krankenkassen (Grundversicherung) abzüglich Selbstbehalt und Franchise übernommen.
Im Kanton Luzern wird zudem eine Patientenbeteiligung von maximal CHF 15.35 pro Tag an die Restfinanzierung in Rechnung gestellt.